Die vorliegenden AGB der Lauber IWISA AG (nachfolgend Firma genannt) sind für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Installationen der Firma gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Besteller genannt), werden wegbedungen.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Basis für den Vertragsabschluss bildet das Angebot der Firma. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Nicht im Angebot oder der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungen werden zu den bei Ausführung gültigen Regiepreisen zusätzlich verrechnet.
4. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination
Die Verantwortung für die Koordination mehrerer Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Besteller resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.
5. Mengenangaben im Angebot bei Einheitspreisen
Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (m, Stk. etc.) sind approximativ. D.h. sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Besteller Anspruch auf Änderung der Einheitspreise geltend machen kann.
6. Eigentums- und Immaterialgüterrechte
Die Eigentums- und Immaterialgüterrechte an allen von der Firma erstellten Dokumenten, Offerten, Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, etc. bleiben bei der Firma. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht oder abgegeben werden. Im Übertretungsfalle ist die Firma berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der Offertsumme einzufordern.
7. Preise
Alle Preisangaben der Firma verstehen sich rein netto exkl. MWST und in Schweizer Franken (CHF). Die Preise behalten ihre Gültigkeit bis zum vereinbarten Liefer- oder Ausführungstermin. Verzögert sich die Lieferung oder Ausführung ohne Verschulden des Unternehmers, ist er berechtigt, die Preise den aktuellen Bedingungen zum Lieferungs- oder Ausführungszeitpunkt anzupassen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt, vorbehältlich anderer Vereinbarungen, 30 Tage rein netto. Gerät der Besteller in Verzug, so hat die Firma Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Mahn-, Betreibungs-, Anwalts- und Gerichtskosten. Die Mahngebühr beträgt, sofern nicht anders vereinbart, CHF 50 ab der 2. Mahnung. Weiter ist die Firma berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so hat der Unternehmer zusätzlich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern.
9. Lieferfristen / Lieferungen
Die Angabe von Lieferfristen von Produkten und Apparaten ist unverbindlich. Die Firma garantiert keine Liefertermine von Produkten und Apparaten und übernimmt keine Haftung infolge Lieferverzögerungen. Der Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
10. Termine
Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung des Vertrags nicht gewährleisten, ist die Firma von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Die Ausführungsfristen werden angemessen verlängert. Aufgrund der verzögerten Ausführung entstehende Mehrkosten trägt der Besteller. Verzögerungen bei der Ablieferung berechtigten den Besteller unabhängig von der Ursache nicht dazu, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Es steht ihm einzig das Recht auf nachträgliche Erfüllung zu.
11. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Produkte und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Besteller über. Die Firma ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist.
12. Lieferungen bauseits
Die Firma übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
13. Sicherheit der am Bauwerk Beschäftigten
Der Besteller ist verpflichtet, die Sicherheit der Beschäftigten der Firma gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Insbesondere weist der Besteller die Firma auf ihm bekannte Vorkommen von Asbest oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffe hin und trifft rechtzeitig die notwendigen Abklärungen und Massnahmen. Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest usw. vorhanden sind, muss die Firma die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten. Der Besteller trägt in jedem Fall die Kosten, insbesondere für Gefahrenermittlung, erforderliche Massnahmen und fachgerechte Entsorgung.
14. Diebstahl
Die Firma haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom Besteller zu tragen.
15. Lizenzen
Der Besteller ist für die Einhaltung von Lizenzbestimmungen bei der Nutzung lizenzierter Produkte Dritter verantwortlich und bestätigt diese gelesen und verstanden zu haben. Die Firma haftet nicht für Forderungen Dritter oder von Herstellern aufgrund von Verstössen des Bestellers gegen solche Lizenzbestimmungen.
16. Prüfung, Mängelrüge und Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, die von der Firma gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt, Abholung oder Annahme zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Die sofortige Rügepflicht gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für verdeckte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessener Frist. Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert.
17. Gewährleistung
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten, die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Auftraggeber, Besteller oder Käufer. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Kaufgeschäften mit der Lieferung und bei Installationen mit der Inbetriebnahme zu laufen. Der Unternehmer ist während der Gewährleistungsfrist einzig zur Nachbesserung verpflichtet. Das Recht auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen.
18. Haftung
Die Firma haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet die Firma nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Die Firma haften nicht für Schäden entstanden auf Grund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel, Krankheiten, etc.
19. Datenschutz und Geheimhaltung
Die Firma verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Personendaten sorgfältig zu bearbeiten. Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten durch die Gesellschaft ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Die Datenschutzerklärung kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.burkhalter.ch/de/datenschutz. Der Besteller behandelt alle Informationen, die er von der Firma erhält streng vertraulich. (Insbesondere Codes, Login-Namen sowie Passwörter usw.). Aus Gründen der Sicherheit im Interesse des Anlagenbesitzers sind durch alle Beteiligten und wo angebracht, sämtliche schriftlichen Dokumente sowie Hard- und Software vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, ist die Firma berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber potentiellen weiteren Bestellern zu verwenden.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, in Kraft seit 01.03.1991) wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Streitigkeiten zwischen der Firma und dem Besteller werden, von den ordentlichen Gerichten beurteilt. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Firma.
Die Firma behält sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des Bestellers geltend zu machen.
Naters, 23. Juni 2025, www.lauber-iwisa.ch